Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie bei unserer Podiumsdiskussion am 10. März zugesagt, haben wir für Sie einen Musterbrief zum Thema Windkonzentrationszone erstellt.
Die Inhalte des Briefes sind so gewählt, dass es sich lediglich um Anregungen handelt. Dies liegt darin begründet, dass wir ins in der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ befinden. Dieses Vorgehen ist im Baugesetzbuch (BauGB) im § 3 Abs. 1 geregelt. In diesem Paragraphen sind keinerlei Fristen für Anregungen/Erörterungen etc. definiert.
Einige dieser Anregungen haben wir in unserem Musterbrief aufgelistet. Der Musterbrief soll Ihnen lediglich eine Stütze sein, Ihren eigenen Brief zu verfassen. Diesen ergänzen Sie bitte noch um Ihre eigenen Gedanken, Ängste, Bedürfnisse etc.
Der Einsendeschluss ist der 02.04.2009. Danach wird die Verwaltung wohl keine Anregungen mehr berücksichtigen wollen.
Auch hier sind Sie wieder gefragt.
Durch eine große Anzahl an Anregungsschreiben demonstrieren wir nicht nur der Verwaltung, sondern auch dem Rat gegenüber, weiterhin einen großen Interesses an der Verhinderung einer WKZ in unserer nahen Umgebung.
Sobald das Verfahren später in die „Öffentliche Auslegung“ (§3 Abs. 2 BauGB) geht, liegt der Planentwurf für einen Monat im Stadtplanungsamt zur öffentlichen Einsicht aus. Innerhalb dieses Auslegungszeitraums können Sie (erneut) Stellungnahmen zum Planentwurf abgeben und ggf. prüfen, inwieweit Ihre ersten Äußerungen zu einer Änderung des Entwurfes geführt haben.
Das Dokument können Sie <<HIER>> als Word-Dokument herunterladen.
Über Infos, Tipps, Stellungnahmen etc. in unserem Gästebuch oder unserem Diskussionsforum würden wir uns freuen.