Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Kleinbüllesheim,
vielleicht werden auch Sie in der Zeitung gelesen haben, dass der Windkraftpark in Swisttal zumindest vorläufig durch ein Urteil des OVG Münster mit der Begründung gestoppt wurde, dass kein ordnungsgemäßes Umweltgutachten vorlag, in dem das Vorkommen der Grauammer angemessen berücksichtigt wurde.
Sollte im Ergebnis auf Basis eines zukünftigen Umweltgutachtens z.B. das Habitat der Grauammer zu verlegen sein oder die Rotoren zeitweise abgeschaltet werden, könnte mit einem solchen Umweltgutachten die Nutzung in Swisttal wieder zulässig werden.
Der Sachverhalt für das WKZ in Swisttal ist daher von unserem Fall zu unterscheiden, da es bei uns bereits ein Umweltgutachten gibt.
Allerdings bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden das Signal des Urteils des OVG Münster, den Artenschutz angemessen zu berücksichtigen, auch weiterhin berücksichtigen und in die Ermessensausübung entsprechend einfließen lassen.