Stichpunkte zu Einwendungen im BImSchG-Verfahren

  • Deutlich machen, dass eine Einwendung erhoben wird
  • Alle Argumente in der Einwendung bringen, ansonsten könnten im späteren Widerspruchs- oder Klageverfahren Argumente ausgeschlossen werden, die nicht im Rahmen der Einwendungsfrist vorgebracht wurden.
  • In der Einwendung deutlich machen, dass das geplante Vorhaben insgesamt abgelehnt wird.

Wichtig: Der Einwender muss seine persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen.

  • Jeder muss seine persönlichen Einwendungen erheben.
  • (Familien mit Kindern können auch gemeinsam einwenden)
  • Keine Sammeleinwendungen in Form von Unterschriftenlisten

Formelle Vorschriften beachten:

  • Vollständige Anschrift der Behörde- Einwendung per Fax mit Faxprotokoll – keine Einwendung per eMail
  • genaue Bezeichnung des Verfahrens (aus der öffentlichen Bekanntmachung)
  • Vollständige Anschrift der Einwender, Vornamen ausschreiben
  • Familien können gemeinsame Einwendung formulieren:
  • Im Text individuelle Betroffenheit, z.B. besondere Empfindlichkeit einzelnen Familienmitglieder aufführen

Zwei Möglichkeiten für Einwendungen:

  • Umfassende gemeinsame Formulierung, die mit den Angaben zur persönlichen Betroffenheit ergänzt wird
  • Mustereinwendung mit allen Namen, für die die Mustereinwendung gilt und zusätzlich persönliche Einwendung mit Bezug auf die Mustereinwendung

Beispiele für persönliche Betroffenheiten:

  • Gesundheitsbelange (z.B. die Schadstoffemissionen der Anlage beeinträchtigen die Gesundheit
  • Hinweise auf Asthma, Allergien, chronische Erkrankungen)
  • Eingeschränkte Wohnqualität durch zusätzliche Luftschadstoffe, Lärm (LKW-Verkehr) und Gerüche
  • Lage des Wohnortes zum Standort oder längerer Aufenthalt in der Nähe der Anlage (Schule, Beruf etc.)
  • Gartennutzung zur Erholung oder zum Gemüseanbau
  • Gewerbebetriebe (z.B. staubempfindliche Produktion, Land-Forstwirtschaft, Baumschule, Gemüse/Obstanbau)

Fachliche Einwendungen:

Neben der persönlichen Betroffenheit ist es sinnvoll, konkrete fachliche

Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

Beispiele:

  • Kritik an einzelnen Fachgutachten wie z.B.: UVU, UVP, Immissionsprognose, Lärm- und Verkehrsgutachten,
  • Kritik an der geplanten Anlagentechnik (u.a. Filter)

Erörterungstermin:

  • Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach Ablauf der Einwendungsfrist, ob ein Erörterungstermin erforderlich ist und die Einwendungen der näheren Erörterung bedürfen.
  • Erörterungstermin ist öffentlich + für jeden zugänglich
  • Rederecht haben Einwender, die zuvor Einwendungen eingereicht haben, sowie Sach- und Rechtsbeistände.
  • Die Einwendungen werden anhand der Tagesordnung nach Themen (u.a. Technik / Toxikologie) abgehandelt.
  • Dauer des Termins: i.d.R. 2-4 Tage

Weiterer Ablauf des Verfahrens:

Nach Beendigung des Erörterungstermins erarbeitet die Genehmigungsbehörde

einen Genehmigungsbescheid. In der Regel dauert dies mehrere Monate.

Gegen den Bescheid können Rechtsmittel in Form:

formeller Widersprüche oder einer begründeten Klage eingelegt werden.