- Deutlich machen, dass eine Einwendung erhoben wird
- Alle Argumente in der Einwendung bringen, ansonsten könnten im späteren Widerspruchs- oder Klageverfahren Argumente ausgeschlossen werden, die nicht im Rahmen der Einwendungsfrist vorgebracht wurden.
- In der Einwendung deutlich machen, dass das geplante Vorhaben insgesamt abgelehnt wird.
Wichtig: Der Einwender muss seine persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen.
- Jeder muss seine persönlichen Einwendungen erheben.
- (Familien mit Kindern können auch gemeinsam einwenden)
- Keine Sammeleinwendungen in Form von Unterschriftenlisten
Formelle Vorschriften beachten:
- Vollständige Anschrift der Behörde- Einwendung per Fax mit Faxprotokoll – keine Einwendung per eMail
- genaue Bezeichnung des Verfahrens (aus der öffentlichen Bekanntmachung)
- Vollständige Anschrift der Einwender, Vornamen ausschreiben
- Familien können gemeinsame Einwendung formulieren:
- Im Text individuelle Betroffenheit, z.B. besondere Empfindlichkeit einzelnen Familienmitglieder aufführen
Zwei Möglichkeiten für Einwendungen:
- Umfassende gemeinsame Formulierung, die mit den Angaben zur persönlichen Betroffenheit ergänzt wird
- Mustereinwendung mit allen Namen, für die die Mustereinwendung gilt und zusätzlich persönliche Einwendung mit Bezug auf die Mustereinwendung
Beispiele für persönliche Betroffenheiten:
- Gesundheitsbelange (z.B. die Schadstoffemissionen der Anlage beeinträchtigen die Gesundheit
- Hinweise auf Asthma, Allergien, chronische Erkrankungen)
- Eingeschränkte Wohnqualität durch zusätzliche Luftschadstoffe, Lärm (LKW-Verkehr) und Gerüche
- Lage des Wohnortes zum Standort oder längerer Aufenthalt in der Nähe der Anlage (Schule, Beruf etc.)
- Gartennutzung zur Erholung oder zum Gemüseanbau
- Gewerbebetriebe (z.B. staubempfindliche Produktion, Land-Forstwirtschaft, Baumschule, Gemüse/Obstanbau)
Fachliche Einwendungen:
Neben der persönlichen Betroffenheit ist es sinnvoll, konkrete fachliche
Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.
Beispiele:
- Kritik an einzelnen Fachgutachten wie z.B.: UVU, UVP, Immissionsprognose, Lärm- und Verkehrsgutachten,
- Kritik an der geplanten Anlagentechnik (u.a. Filter)
Erörterungstermin:
- Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach Ablauf der Einwendungsfrist, ob ein Erörterungstermin erforderlich ist und die Einwendungen der näheren Erörterung bedürfen.
- Erörterungstermin ist öffentlich + für jeden zugänglich
- Rederecht haben Einwender, die zuvor Einwendungen eingereicht haben, sowie Sach- und Rechtsbeistände.
- Die Einwendungen werden anhand der Tagesordnung nach Themen (u.a. Technik / Toxikologie) abgehandelt.
- Dauer des Termins: i.d.R. 2-4 Tage
Weiterer Ablauf des Verfahrens:
Nach Beendigung des Erörterungstermins erarbeitet die Genehmigungsbehörde
einen Genehmigungsbescheid. In der Regel dauert dies mehrere Monate.
Gegen den Bescheid können Rechtsmittel in Form:
formeller Widersprüche oder einer begründeten Klage eingelegt werden.