Die Stadt Euskirchen ließ uns einen Brief vom FB 8 (Grünflächen und Forsten) über Herrn Dr. Friedl zukommen.
Kurz zusammengefasst der Brief: „der Gehölzbestand ist nicht nur geschützter Landschaftsbestandteil, sondern auch Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und nach Landesforstgesetz NRW. Er ist im Forsteinrichtungswerk der Stadt Euskirchen erfasst und wird per Vertrag durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde unterhalten und gepflegt. In Absprache mit dem städtischen Grünflächenamt werden von dort aus Aufträge an Fachfirmen oder Holzwerber erteilt, damit bestimmte Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Da schon einige Jahre in dem Waldstück keine Maßnahmen mehr durchgeführt worden waren und die Gehölze schon in die landwirtschaftlichen Flächen herüberwuchsen, war eine Pflegemaßnahme dringend erforderlich. Eine Fällung von Bäumen und der Rückschnitt von Sträuchern ist Teil der Pflege und dient der Erhaltung und Entwicklung des Bestandes sowie der Verjüngung der strauchartigen Gehölze. Keineswegs waren dies Fällungen zur „Flurbereinigung“. Die Bäume wurden ursprünglich dicht gepflanzte und müssen zwingend im Laufe der Jahre vereinzelt werden, damit auch langfristig eine art- und forstgerechte Entwicklung sichergestellt werden kann. Herr Friedl greife unsere Kritik auf und sichert uns dennoch zu, dass bei zukünftigen Pflegemaßnahmen und Eingriffen in Beständen, die dem Landschaftsschutz unterliegen, vorab ein intensiverer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und unserem Bürgerverein stattfinden wird.“
Die von Herrn Dr. Friedl angesprochene „öffentliche Kritik“ haben wir zurückgewiesen, da wir den direkten Informationsaustausch mit dem zuständigen FB der Stadt und der entsprechenden Behörde des Kreises gesucht haben.
Wir haben nun Frau Baum vom BUND gebeten uns mitzuteilen, ob der geschilderte Sachverhalt richtig ist.
Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir entsprechend informieren.