Zum „Genmais-Artikel“ von Frau Euskirchen-Neu wurde uns von Herrn Holger Spaeth (staatl. gep. Agrarwirt) der unten abgedruckte Kommentar zugesandt, den wir hier gerne veröffentlichen. Zudem können unsere Recherchen bestätigen, dass der Anbau von Genmais in Deutschland derzeit verboten ist bzw. die Erlaubnis nur unter ganz bestimmten Umständen und Abstandsflächen zu Fremdfeldern erfolgt. Derzeit besteht eine solche Anpflanzung nur im ostdeutschen Raum und macht auf die Gesamtackerfläche einen Anteil von ca. 0,3% aus. Wir werden versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn warum ein Sachbearbeiter der Stadt Euskirchen angeblich eine solche Äußerung getätigt hat. Zudem sei erwähnt, dass eine Anbauplanung von z.B. Genmais o.ä. nicht in kausalem Zusammenhang mit der Genehmigung einer Biogasanlage steht. Dies wäre ein eigenes Genehmigungsverfahren.
„Der Anbau von genveränderten Mais ist meines Wissens seit März, April 2010 in Deutschland auf freien Ackerflächen verboten. Auch vorher war der Anbau von Genmais nur unter einem sehr strengen Genehmigungsverfahren zulässig und mit strengen Auflagen erlaubt. Diese Auflagen konnten eigentlich in unserer Region nicht erfüllt werden , da die Flächen bei uns eigentlich viel zu klein sind, um die erforderlichen Abstandsbereiche einhalten zu können. Der sogenannte städtische Mitarbeiter sollte sich besser vorher genau informieren, bevor er Mitbürger dermaßen verunsichert, mit Argumenten die kein Hand und Fuß haben. Wenn man sich vernünftig und mit aller Ruhe mal mit dem Betreiber der Anlage unterhalten würde, wüsste man auch, dass der Hühnermist für die Biogasanlage eigentlich , aufgrund sehr hoher Sandanteile uninteressant ist. Ich weiß nicht, ob die hier angebrachten Argument nicht vielleicht im Hinblick auf die Ereignisse in Japan fehl am Platze sind. Eine Biogasanlage ist mir lieber als ein Atomkraftwerk . Zur Geruchsbelästigung sei noch gesagt, wir reden über zwei Tage, die sich höchstens dreimal im Jahr wiederholen , atomare Strahlung hält Jahrzehnte. Zu der von ihnen bei der Stadt Euskirchen angesprochenen Rindergülle : In Rindergülle befindet sich ein hoher Anteil Methan .Bekanntlicherweise schädigt Methan die Ozonschicht, in der Biogasanlage wird das Methan jedoch entzogen und verbrannt. So kann es nicht mehr in die Luft gelangen. Eigentlich müssten alle Biogasanlagen dazu verpflichtet werden, Rindergülle zu verarbeiten, um dieses Problem zu minimieren. Man sollte vielleicht etwas objektiver an die Sache heran gehen und nicht nur dagegen in Foren nach Informationen suchen“