Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund sich in letzter Zeit häufender Anfragen zu einer eventuellen Nutzung unseres Bürgerhauses zwecks Unterbringung von Flüchtlingen haben wir uns erneut mit der Stadt Euskirchen in Verbindung gesetzt und hierzu folgende Stellungnahme erhalten:
„Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen eventuellen Belegung des Bürgerhauses Kleinbüllesheim kann ich Ihnen mitteilen, dass diese weder kurz- noch mittelfristig angedacht ist. Zwar kann trotz der derzeit relativ entspannten Situation bzgl. der Zuweisung von Flüchtlingen langfristig immer noch keine denkbare Option vollumfänglich ausgeschlossen werden, für das Bürgerhaus Kleinbüllesheim ist aber die selbstverständlich auch mit Herrn Bürgermeister Dr. Friedl abgestimmte Verwaltungsmeinung sehr eindeutig: Das Objekt ist aufgrund seines Raumzuschnitts und auch der derzeitigen Nutzungen nur sehr eingeschränkt als Gemeinschaftsunterkunft nutzbar und wird aktuell nicht in Erwägung gezogen. Ich gehe daher heute davon aus, dass eine Belegung nur nach Ausschöpfung aller anderen zumutbaren Möglichkeiten und nur im größten Notfall erfolgen würde.“
In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf unsere Mitgliederversammlung am 04.05.2016 hin. Es werden u.a. die Neuwahlen des Vorstandes und natürlich auch das Verlesen dieser Aussage auf der Tagesordnung stehen.
Ihr Bürgerverein Kleinbüllesheim e. V.