Durch Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW in Münster vom 21.04.2023 wurde der maßgebliche Bebauungsplan als Grundlage für die Ansiedlung des EDEKA-Marktes in Kleinbüllesheim für unwirksam erklärt.
Welche Folgen das Urteil für das Projekt EDEKA-Markt in unserem Dorf endgültig hat, können wir als Verein rechtlich nicht einschätzen und möchten uns nicht an Spekulationen beteiligen. Das Urteil ist öffentlich zugänglich.
Eine Stellungnahme seitens der Stadt Euskirchen liegt uns als Bürgerverein Kleinbüllesheim e.V. derzeit noch nicht vor. Wir sind allerdings bemüht die Auswirkungen dieses Urteils auf die weitere Planung aufzuklären.